Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Car Trailer Rent
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingung zum Mieten von Pkw-Anhängern
I. Rechte und Plichten des Vermieters
- Gebrauchstauglichkeit des Pkw Anhänger
Der Vermieter (Car Trailer Rent) überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren und technisch einwandfreien Anhänger nebst Zubehör zum Gebrauch.
- Versicherung
Der Versicherungsschutz für den Mietgegenstand besteht im gesetzlichen Umfang. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger gegen den Bestimmungen benutzt wird. Der Mietgegenstand ist nicht vollkaskoversichert.
- Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes einen Ersatz zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
II. Plichten des Mieters
- Benutzung des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter und dessen angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern der Mietgegenstand nicht vom Mieter selber abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht. Vor Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein, und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, Verladetrainings sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur Verfügung zu stellen. Alle unsere Mietgegenstände sind GPS, und unter anderem auch, gegen das verlassen der Landesgrenzen und das überschreiten der Geschwindigkeiten überwacht. - Besondere Pflichten
Der Mieter ist nicht berechtigt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An-, Um und Einbauten vorzunehmen sowie Kennzeichnungen am Mietgegenstand zu entfernen.
Der Mietgegenstand ist bei Abwesenheit des Mieters gegen Diebstahl zu sichern, das mitgelieferte Kastenschloss ist zu verwenden.
- Anzeigepflicht
Bei Unfällen/ Schäden hat der Mieter den Vermieter unverzüglich telefonisch zu kontaktieren sowie über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten selbst wenn der Mietgegenstand nicht zu Schaden gekommen ist. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Ausweisplicht
Um den Mietgegenstand zu übernehmen benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis, einen gültigen Personalausweis (ein Ausweis ohne eingetragene Adresse wie z.B. Reisepass ist nicht möglich nur mit zusätzlicher Meldebestätigung im Original) und den Fahrzeugschein von dem PKW, mit dem Sie den Mietgegenstand bei uns abholen.
- Auslandsfahrten
Der Vermieter ist bei Abschluss des Mietvertrages darüber zu informieren, dass Fahrten über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Dies führt zu einer Erhöhung der Kaution.
- Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des Mietgegenstandes sowie des vollständigen Zubehörs und des Kfz- Scheines verlangen. Bei verschmutzten Mietgegenständen erheben wir je nach Aufwand eine Reinigungsgebühr von bis zu 50,00€.
Im Falle verspäteter Rückgabe ohne Vereinbarung hat der Mieter die ursprünglich vereinbarten Mietgebühren auch für den Zeitraum bis zur verspäteten Rückgabe zu entrichten. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung des Mietpreises.
Im Falle einer nicht vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat der Mieter die ursprünglich vereinbarten Mietgebühren auch für den Zeitraum bis zur Wiederbeschaffung und eine Kostenpauschale in Höhe von 150,00€ zu entrichten.
- Hinweise/ Empfehlungen
Der Mieter hat sich vor Abfahrt von der richtigen Befestigung des Mietgegenstandes an dem Zugfahrzeug zu überzeugen und die Beleuchtungseinheit zu überprüfen. Auch sind abnehmbare Anhängerzugvorrichtungen auf korrekten Sitz zu überprüfen.
Lassen Sie sich bei Unkenntnis die Anhängerfunktion und Beladungsmöglichkeit erklären.
Die transportierten Gegenstände müssen gegen verrutschen gesichert werden.
Es wird ausdrücklich empfohlen, einen Pannenschutz für Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug + Mietgegenstand) abzuschließen damit im Pannenfall der Zugkombination die Weiterfahrtüchtigkeit gewährleistet wird.
III. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietgegenstand. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Mietgegenstand entsteht, haftet der Vermieter des Mietgegenstandes für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung haftet nur für Schäden des geparkten und ordnungsgemäß gesicherten Mietgegenstandes.
Schäden die bei Fahrten durch den Mietgegenstand oder dessen Ladung entstehen bzw. verursacht werden, werden rechtlich der Haftpflicht des Mieters zugeschrieben.
Die transportierten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Auch für Schäden durch Verschmutzung, Verseuchung oder Feuchtigkeit des Anhängerinnenraumes oder der Ladefläche haftet der Vermieter nicht.
IV. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet wenn er den Mietgegenstand inklusive dem erhaltenen Zubehör beschädigt oder sonstige Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Mietgegenstand sowie das erhaltene Zubehör in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Mietgegenstandes während der Mietzeit notwendig werden. Dies gilt einschließlich Ersatzteile. Sämtliche Reparaturen, welche durch den Mieter entstanden sind, führt der Vermieter durch.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie:
a) Sachverständigenkosten
b) Abschleppkosten
c) Wertminderung
d) Mietausfallkosten
Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem der beschädigte Mietgegenstand des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Sollte sich bei Abholung herausstellen, dass Ihnen notwendige Papiere wie der Führerschein oder Ausweis mit Adresse fehlen oder Sie nicht die richtige Führerscheinklasse besitzen und wir Ihnen den Mietgegenstand nicht mitgeben können haften Sie dennoch für den Mietpreis je Tag der Reservierung.
V. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
VI. Datenschutz
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.
VII. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.
©Car Trailer Rent 03/2025
